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Kundenmagazin 2022/02

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Februar 2022


Maklerbüro Patrick Kotschenreuther

Äußerer Ring 65
96317 Kronach

09261-9657343
p.kotschenreuther@finanzmakler-kronach.de


Neue Pflichten für alle Ski-Fans

neue Pflichten für Skifahrer

Für Winterurlauber sind die wahren „Bretter, die die Welt bedeuten“ nicht im Theater zu finden, sondern unter den eigenen Füßen, wenn es beim Skifahren die Berge runtergeht. Neben diesem Gefühl der Freiheit, sind Skifahren und Snowboarden aber auch jedes Jahr mit (schweren) Unfällen verbunden. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen sind in den vergangenen Jahren die Regeln und Pflichten bereits verschärft worden. 

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Das Tragen eines CE-zertifizierten Helmes ist dabei in den meisten Gebieten ebenso obligatorisch wie eine Alkoholgrenze und die Einhaltung der FIS Skiregeln.

Seit 1.1.2022 verlangt Italien zusätzlich den Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese muss den Bereich „Wintersport“ mit abdecken. Die meisten Policen tun dies bereits, ein Check vor dem Urlaub ist jedoch dringend zu empfehlen. Fehlt der Nachweis über den Versicherungsschutz oder deckt die eigene Haftpflicht die Wintersportaktivitäten nicht ausreichend ab, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 150 Euro und der Entzug des Skipasses. Gerade ältere Versicherungen sollte genauer geprüft werden.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind übrigens Langlaufpisten. Aber auch hier empfiehlt sich ein entsprechender Schutz. Denn oft queren Langlaufpisten andere Bereiche, wo es ebenfalls zu Zusammenstößen mit schweren Folgen kommen kann. Da eine private Haftpflichtpolice, mit starken Leistungen für die gesamte Familie, bereits für deutlich unter 100 Euro Jahresbeitrag zu bekommen ist, sollte hier nicht am falschen Ende gespart werden.


Erst der Schutz, dann der Spaß

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GKV-Zusatzbeitrag erhöht? - Das können Sie tun

Krankenkassenwechsel

Etwa jeder vierte gesetzlich Krankenversicherte muss seit diesem Jahr höhere Beiträge für seine Gesundheitsversorgung zahlen. Der Grund: 19 der 97 Krankenkassen in Deutschland haben ihren Zusatzbeitrag, teilweise deutlich, erhöht.

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Das betrifft also rund jede fünfte GKV, was erstmal nicht sonderlich viel erscheint und den Umkehrschluss zulässt, dass die meisten Kassen ihre Beiträge stabil halten - in wenigen Fällen sogar gesenkt haben. Doch in diesen 19 Krankenkassen stecken die meisten Versicherten, vor allem in den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Damit sind fast 17 Millionen Versicherte von einer Erhöhung betroffen. Diesen steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

Was bedeutet der Zusatzbeitrag?

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist bei allen Krankenkassen gleich und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Genügen diese Beitragseinnahmen nicht, um die Ausgabenseite zu decken, dürfen Krankenkassen obendrauf noch einen Zusatzbeitrag erheben. Der wird seit 2019 auch zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dieser ist nach oben nicht begrenzt, kann also zu einer echten Belastung werden.

Folgende GKVen haben zum 1.1.2022 den Zusatzbeitrag erhöht. Das bedeutet nicht, dass dies auch die teuersten sind. So mussten die BKK Würth oder hkk zwar erhöhen, gehören insgesamt aber weiterhin zu den Kassen mit den niedrigsten Zusatzbeiträgen. Andersrum erhöhte die BKK24 in diesem Jahr nicht, stellt jedoch den höchsten Zusatzbeitrag am Markt (2,5 Prozent).

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2021
Zusatzbeitrag 2022
AOK Baden-Württemberg 1,10% 1,30%
AOK Bayern 1,10% 1,30%
AOK Bremen/Bremerhaven 1,30% 1,60%
AOK Hessen 1,30% 1,50%
AOK Nordost 1,50% 1,70%
AOK Nordwest 1,30% 1,70%
AOK Rheinland/Hamburg 1,10% 1,60%
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 0,90% 1,30%
AOK Sachsen-Anhalt 0,60% 0,80%
BKK PricewaterhouseCoopers 1,26% 1,48%
BKK B. Braun Aesculap 1,30% 1,50%
BKK BPW Bergische Achsen KG 1,10% 1,60%
BKK exklusiv 0,99% 1,29%
BKK public 1,10% 1,30%
BKK Scheufelen 0,90% 1,10%
BKK Würth 0,20% 0,90%
Handelskrankenkasse (hkk) 0,39% 0,69%
TUI BKK 1,25% 1,35%
Quelle: GKV-Spitzenverband

Vergleichen lohnt sich

Es ist nicht pauschal ratsam, jetzt einfach in die Kasse mit den niedrigsten Beiträgen zu wechseln. Schließlich geht es um Ihre Gesundheitsversorgung – die Leistungsseite sollte daher immer berücksichtigt werden. Obwohl die Leistungen der GKVen fast identisch sind, gibt es doch Unterschiede in den Katalogen (z.B. für Vorsorge, Bonuszahlungen etc.). Mit einem Vergleich kann hier also das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichergestellt werden. Auch, um Lücken in der gesetzlichen Versorgung zu erkennen und diese gegebenenfalls durch private Zusatzpolicen zu schließen. Für Arbeitnehmer, die über 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat verdienen, besteht zudem die Option, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ab der man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und Privatversicherter werden darf, wird jährlich neu taxiert und liegt 2022 bei 64.350 Euro Jahresbrutto.


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Neue Kennzeichen für Moped, E-Roller & Co.

Moped, E-Roller & Co.

Aus blau wird grün Jedes Jahr wechselt die Farbe der Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter. Ab 1. März 2022 dürfen Sie dann nur noch mit den neuen, grünen Kennzeichen unterwegs sein. Diese decken die notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung ab.

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Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann eine Teilkasko hinzubuchen. Diese ist meist mit einer kleinen Selbstbeteiligung verbunden.

Gut für die Umwelt

Bereits seit vergangenem Jahr bieten einzelne Kfz-Versicherer die Option, anstelle des herkömmlichen Kennzeichen aus Metall eine Klebefolie zu verwenden. Eine Kunststoffplatte verbleibt dann dauerhaft am Fahrzeug, nur die Folie wird jedes Jahr erneuert. Das soll die CO2-Belastung, aufgrund der einfacheren Herstellung und Entsorgung, deutlich reduzieren.

Welche Daten brauche ich für den Schilderwechsel?

Neben Ihren persönlichen Daten benötigen Sie nur die Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer sowie die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit und zum Namen des Herstellers. Diese Angaben sollten Sie in der Betriebserlaubnis finden. 

Welche Fahrzeuge können/müssen versichert werden?

  • Mopeds, Mofas, Quads & Trikes (bis 50ccm und 45 km/h), DDR-Modelle bis 60 km/h, wenn sie schon vor 3/1992 versichert waren
  • E-Roller bis 45 km/h
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs, E-Bikes (mit Tretunterstützung bei über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung bis max. 45 km/h)
  • Microcar (bis 45 km/h)
  • Krankenfahrstühle
  • E-Scooter & Segway benötigen eine Versicherungsplakette

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Baufi: Niedrige Zinsen für Anschlussfinanzierung sichern

Baufinanzierung

Für viele Menschen hat sich in den vergangenen Jahren der Traum vom Eigenheim oder einer Eigentumswohnung erfüllt. Nicht nur aufgrund der damals noch erschwinglichen Kaufpreise für die eigenen vier Wände, sondern auch dank der günstigen Zinsen auf der Finanzierungsseite. 

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Neben dem Kreditzins wurde beim Abschluss der Baufinanzierung auch die sogenannte Zinsbindung festgelegt. Sie beschreibt die Konditionen (Zins, Laufzeit) für den Kredit und ist fix. Meist beläuft sie sich auf 10 oder 15 Jahre.

Am Ende dieser Laufzeit ist jedoch selten die gesamte Kreditschuld bei der finanzierenden Bank bereits abgelöst. Es braucht also eine weitere Finanzierung, die sogenannte Anschlussfinanzierung oder auch Prolongation. Für diese gelten dann die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen (Zins-)Konditionen. Und da wird es für alle Kreditnehmer spannend.

Das aktuelle Zinsniveau ist historisch niedrig und bietet sehr günstige Zinsen für eine Baufinanzierung. Doch wie lange die Zinsen in Zukunft niedrig bleiben, ist ungewiss. Viel Spielraum für eine weitere Zinssenkung ist nicht vorhanden. Sollten sich die Zinsen in Zukunft also verändern, dann ist eine Erhöhung wahrscheinlicher. Ein solche Zinserhöhung wäre dann nachteilig für Kreditkonditionen.

3 Jahre vor Ablauf schon aktiv werden

Es besteht aber die Möglichkeit, die ungewisse Zinsentwicklung, als Unbekannte der eigenen Baufinanzierung, ein stückweit auszuklammern. So können zukünftige Kreditkonditionen bereits drei Jahre vor Ablauf der laufenden Zinsbindung, über ein sogenanntes Forward-Darlehen (auch Zins-Sicher-Darlehen genannt), für die neue Zinsbindung fixiert werden. Für diese Sicherung der zukünftigen Zinsen zahlt man einen kleinen Aufschlag. Dieser rechnet sich allerdings, sollten die Zinsen bis zum Ablauf der laufende Zinsbindung spürbar ansteigen. In jedem Fall schafft ein Forward-Darlehen Planungssicherheit und macht Ihre Baufinanzierung unabhängiger von größeren Zinssteigerungen.


Ende der Zinsbindung in Sicht?

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